Aktuelle CORONA-Meldungen
27.12.2021
06.12.2021
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die seit Samstag geltenden Coronaregelungen noch einmal angepasst. Von der neu eingeführten 2G+-Regel, die auch im Tennissport gilt, sind künftig nicht nur Personen ausgenommen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben, sondern auch Geimpfte, deren Grundimmunisierung maximal sechs Monate zurückliegt. Außerdem benötigen auch genesene Personen, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate in der Vergangenheit liegt, keinen zusätzlichen Test.
Zudem hat das Sozialministerium angekündigt, dass alle nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren nur noch bis zum 31. Januar 2022 die Möglichkeit haben, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests oder den Nachweis der Schülereigenschaft Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass bis zum Ablauf dieser Frist alle Jugendlichen ab 12 Jahren die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen und somit keine Erleichterungen mehr angebracht sind.
05.12.2021
Ausnahmen von der 2G+-Regel:
04.12.2021
24.11.2021
Liebe Tennisfreunde,
seit dem 17.11.2021 gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Diese hat zur Folge, dass ab sofort die 2G-Regel umgesetzt werden muss, was wiederum bedeutet, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt zur Tennishalle bekommen können (Ausnahmen siehe unten).
Führen Sie daher bitte immer einen Impfnachweis mit sich; Trainer und Spielführer sind dazu angehalten, ihre Spielpartner an das Mitbringen eines entsprechenden Zertifikats anzuhalten.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß!
Bitte bleiben Sie gesund!
Susanne Nett-Leiberich & Andreas Leiberich
...auch als Download (pdf) verfügbar:
30.06.2021:
08.03.2021:
16.12.2020:
Die Tennishallen werden geschlossen
12.12.2020:
Verschärfte CORONA-VO
6.11.2020: Es tut sich etwas!
5.11.2020: Nur 1 Platz pro Halle!
ES GIBT HOFFNUNG AUF TENNIS TROTZ LOCKDOWN:
Die aktuellen Corona-Verordnungen:
Corona-Verhaltensregeln
Die Einhaltung der Verhaltensregeln wird regelmäßig vom Ordnungsamt überprüft: Bei wiederholten Verstößen gegen die Corona-Verordnung droht uns die dauerhafte Schließung, daher sind nachfolgende Regeln während des Aufenthalts in der Tennishalle Oftersheim unbedingt einzuhalten:
1) Bitte tragen Sie sich in die Kontaktliste ein!
Die Kontaktformulare liegen im Aufenthaltsraum aus. Füllen Sie diese bitte aus und werfen Sie in die dortige Box ein.
2) Bitte halten Sie sich an die Abstands- und Hygieneregeln!
Schützen Sie sich & alle Mitspieler durch Regel konformes Verhalten.
Die Abstände bitte auch auf den Plätzen einhalten!
9. Zur Kontrolle der Umsetzung des hier genannten Hygienekonzepts werden folgende verantwortlichen Personen benannt:
- Andreas Leiberich
- Susanne Nett-Leiberich
- Violeta Shala