Tennishalle Oftersheim
Tennis mit Spaß: Einfach buchen und spielen - keine Mitgliedschaft erforderlich!

Aktuelle CORONA-Meldungen

27.12.2021





06.12.2021


Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die seit Samstag geltenden Coronaregelungen noch einmal angepasst. Von der neu eingeführten 2G+-Regel, die auch im Tennissport gilt, sind künftig nicht nur Personen ausgenommen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben, sondern auch Geimpfte, deren Grundimmunisierung maximal sechs Monate zurückliegt. Außerdem benötigen auch genesene Personen, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate in der Vergangenheit liegt, keinen zusätzlichen Test.

Zudem hat das Sozialministerium angekündigt, dass alle nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren nur noch bis zum 31. Januar 2022 die Möglichkeit haben, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests oder den Nachweis der Schülereigenschaft Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass bis zum Ablauf dieser Frist alle Jugendlichen ab 12 Jahren die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen und somit keine Erleichterungen mehr angebracht sind.



05.12.2021

Ausnahmen von der 2G+-Regel:



04.12.2021






24.11.2021






Liebe Tennisfreunde,

seit dem 17.11.2021 gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Diese hat zur Folge, dass ab sofort die 2G-Regel umgesetzt werden muss, was wiederum bedeutet, dass nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt zur Tennishalle bekommen können (Ausnahmen siehe unten).

Führen Sie daher bitte immer einen Impfnachweis mit sich; Trainer und Spielführer sind dazu angehalten, ihre Spielpartner an das Mitbringen eines entsprechenden Zertifikats anzuhalten.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß!

Bitte bleiben Sie gesund!

Susanne Nett-Leiberich & Andreas Leiberich









...auch als Download (pdf) verfügbar:



30.06.2021: 





08.03.2021:



16.12.2020: 

Die Tennishallen werden geschlossen


12.12.2020: 

Verschärfte CORONA-VO





6.11.2020: Es tut sich etwas!


5.11.2020: Nur 1 Platz pro Halle!



ES GIBT HOFFNUNG AUF TENNIS TROTZ LOCKDOWN:




Die aktuellen Corona-Verordnungen:


Neue Corona-Bestimmungen ab 29.10.2020
2020 10 29 DTB Neue Coronabestimmungen SPORT.pdf (197.41KB)
Neue Corona-Bestimmungen ab 29.10.2020
2020 10 29 DTB Neue Coronabestimmungen SPORT.pdf (197.41KB)


Corona-Verhaltensregeln

Die Einhaltung der Verhaltensregeln wird regelmäßig vom Ordnungsamt überprüft: Bei wiederholten Verstößen gegen die Corona-Verordnung droht uns die dauerhafte Schließung, daher sind nachfolgende Regeln während des Aufenthalts in der Tennishalle Oftersheim unbedingt einzuhalten:


1) Bitte tragen Sie sich in die Kontaktliste ein!

Die Kontaktformulare liegen im Aufenthaltsraum aus. Füllen Sie diese bitte aus und werfen Sie in die dortige Box ein.


2) Bitte halten Sie sich an die Abstands- und Hygieneregeln!

Schützen Sie sich & alle Mitspieler durch Regel konformes Verhalten.


Die Abstände bitte auch auf den Plätzen einhalten!


Hygienekonzept der Tennishalle Oftersheim 
(gültig ab 14.09.2020)

Maßgebend für das Konzept ist die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 28.07.2020 sowie die CoronaVO Sport vom 03.09.2020.

1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird wo immer möglich eingehalten.

2. Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. Ein Abonnent ist für die Aufzeichnung seiner Spielpartner verantwortlich, bei Trainingsgruppen ist hierfür der jeweilige Trainer verantwortlich. Es gilt die Aufzeichnungspflicht gemäß CoronaVO: Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer. Bei Personen, deren Kontaktdaten bereits anderweitig erfasst sind (Mitglieder), reicht die Erfassung des vollständigen Namens sowie des Anwesenheitszeitraums. Die Aufzeichnungen sind mindestens vier Wochen aufzubewahren und auf Verlangen unverzüglich auszuhändigen.

3. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten.

4. Bei Wettkämpfen sind insgesamt maximal 80 Sportlerinnen und Sportler sowie Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt. Unter den Zuschauern ist ein Abstand von 1,5 Meter einzuhalten.

5. Die Anzahl der maximal zulässigen Personen in Innenräumen wird anhand der jeweiligen räumlichen Kapazitäten ermittelt, sodass der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend gewährleistet ist. Für unsere Umkleiden wird die Personenzahl somit auf vier Personen beschränkt, für unsere Duschen auf zwei Personen.

6. Innenräume, die dem Aufenthalt von Personen dienen, werden regelmäßig gelüftet und Sanitärbereiche sowie Oberflächen bzw. Gegenstände, die häufig von Personen berührt werden, regelmäßig gereinigt.

7. Handwaschmittel und Papierhandtücher werden in ausreichender Menge vorgehalten, ein Hinweis auf gründliches Händewaschen in den Sanitäranlagen ausgehängt. Desinfektionsmittel stehen zusätzlich zur Verfügung.

 

8. Im Aufenthaltsraum sowie in den Gängen und Toiletten ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

9. Zur Kontrolle der Umsetzung des hier genannten Hygienekonzepts werden folgende verantwortlichen Personen benannt:

  • Andreas Leiberich
  • Susanne Nett-Leiberich
  • Violeta Shala

Vielen Dank für die Beachtung der Regeln! 
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Zeit bei uns!

Ihr Tennishallen-Team Susanne & Andreas Leiberich

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